Stipendien für Hochschullehrer und Wissenschaftler
Sind Sie Hochschullehrer/in an einer litauischen Hochschule oder Wissenschaftler/in an einem Forschungsinstitut können Sie sich um einen Forschungsaufenthalt für Hochschullehrer und Wissenschaftler bewerben.
Waren Sie bereits einmal Stipendiat/in des DAAD oder als Stipendiat/in für mindestens ein Jahr in der DDR, können Sie sich um eine Wiedereinladung bewerben.
Ehemalige Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung werden gebeten, sich zunächst an die Humboldt-Stiftung zu wenden
Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler
Ausländische Wissenschaftler, die an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätig sind, haben die Möglichkeit, ein Forschungsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen.
Laufzeit und Zeitraum der Durchführung
Die Dauer der Forschungsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten. Sie können sich für einen Forschungsaufenthalz zwischen dem 01.05. und dem 31.01. bewerben.
Stipendienleistungen
Die monatliche Stipendienrate beträgt je nach akademischem Status 1.840,- Euro für Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere Dozenten und 1.990,- Euro für Professoren, in Ausnahmefällen 2.240,- Euro. Reisekosten werden nicht übernommen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Um einen DAAD-Forschungsaufenthalt können sich ausgewiesene Wissenschaftler bewerben, die in der Regel promoviert sein sollten. Alle Bewerber müssen im Heimatland an Hochschulen oder Forschungsinstituten tätig sein.
Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen wissenschaftlichen Leistungen (z.B. Publikationen jüngeren Datums) ein überzeugendes und gut geplantes Forschungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen Kooperationspartner am vorgesehenen deutschen Gastinstitut abgestimmt ist. Eine schriftliche Zusage über die wissenschaftliche Kooperation, die ausdrücklich auf das Vorhaben des Bewerbers Bezug nimmt, muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Es muss die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das aufnehmende Gastinstitut nachgewiesen werden.
Die Förderung des DAAD für einen Forschungsaufenthalt kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Bewerbungsunterlagen (bitte in drei getrennten Sätzen einreichen):
- DAAD-Bewerbungsformular für Forschungs- und Arbeitsaufenthalte / Wiedereinladungen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ausführliche und präzise Darlegung des individuellen Forschungsvorhabens
- Einladungsschreiben eines deutschen Hochschullehrers
- Publikationsliste
- Zeit- und Ortsplan des Aufenthalts
Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten
Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes können ehemalige Jahresstipendiaten des DAAD sowie ehemalige Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in der DDR studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen, um ein Forschungs- oder Arbeitsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen.
Laufzeit und Zeitraum der Durchführung
Die Dauer der Forschungs- und Arbeitsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten. Sie können sich für einen Aufenthalt zwischen dem 01.05. und dem 31.01. bewerben.
Stipendienleistungen
Die monatliche Stipendienrate beträgt je nach akademischem Status 1.840,- Euro für Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere Dozenten und 1.990,- Euro für Professoren, in Ausnahmefällen 2.240,- Euro. Reisekosten werden nicht übernommen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Eine Wiedereinladung können ehemalige Jahresstipendiaten beantragen, die seit mindestens drei Jahren in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
Wichtigstes Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen Betreuer oder Kooperationspartner am vorgesehenen deutschen Gastinstitut inhaltlich und zeitlich abgestimmt ist. Den Bewerbungsunterlagen muss eine schriftliche Zusage über die geplante Kooperation beigefügt werden, die ausdrücklich auf das Vorhaben des Bewerbers Bezug nimmt. Es muss die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das aufnehmende Gastinstitut nachgewiesen werden.
Die Förderung des DAAD für einen Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Bewerbungsunterlagen (bitte in drei getrennten Sätzen einreichen):
- DAAD-Bewerbungsformular für Forschungs- und Arbeitsaufenthalte / Wiedereinladungen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Ausführliche und präzise Darlegung des individuellen Forschungsvorhabens
- Einladungsschreiben eines deutschen Hochschullehrers
- Publikationsliste
- Zeit- und Ortsplan des Aufenthalts


