Stipendien für angehende Graduierte
Haben Sie bereits Ihr Bakkalaureatsstudium in Litauen absolviert oder befinden sich im vierten Studienjahr und denken daran, ein Masterstudium in Deutschland zu absolvieren, können Sie sich um ein Studienstipendium für Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer bewerben. Untenstehende Informationen entstammen der Webseite des IC Riga.
Studienstipendien für Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer
Die Stipendien bieten ausländischen Graduierten aller wissenschaftlichen Fächer die Möglichkeit, an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule ein Aufbau- oder Masterstudium durchzuführen und in Deutschland einen Hochschulabschluss (Master/Diplom) zu erwerben. Eine Förderung kann auch gewährt werden, wenn nur das erste oder zweite Jahr eines Aufbau- oder Masterstudiums in Deutschland absolviert, der Abschluss jedoch an der ausländischen Hochschule erworben werden soll.
- Laufzeit: abhängig vom gewählten Studienprogramm 10 – 24 Monate
- Stipendienleistungen: EUR 750,-- monatlich + Zuschläge
- Zum Zeitpunkt des Stipendienantritts muss ein Abschlusszeugnis (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer akademischer Grad) vorliegen. Bei der Bewerbung sollte in der Regel bei Graduierten der letzte Abschluss nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
- Für die Zulassung an der Hochschule sind die Bewerber selbst zuständig.
Bewerbungsunterlagen (bitte in 4 getrennten Sätzen zusammenstellen):
- Es wird ein Online-Bewerbungsverfahren durchgeführt, klicken Sie hierum die Bewerbung zu starten.
- Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen und Hinweise auf der Startseite der Online-Bewerbung!
- tabellarischer Lebenslauf
- überzeugende Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland mit Bezug auf den bisherigen Studienverlauf (Motivationsschreiben)
- Darstellung des geplanten Aufbaustudiengangs (möglichst durch einen offiziellen Text der deutschen Hochschule, zum Beispiel Broschüre oder Information aus dem Internet) mit dem Hinweis auf die tatsächliche Dauer des Studiengangs (in Monaten)
- Empfehlungsschreiben (Gutachten) auf DAAD-Vordruck (pdf/doc) von einem einheimischen promovierten Hochschullehrer, das über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers Auskunft gibt. Das Empfehlungsschreiben muss mit dem Institutsstempel versehen werden.
- Abiturzeugnis – Kopie des Originals und Kopie einer beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung. Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die Hochschule bzw. Schule oder einen ermächtigten Übersetzer zu bestätigen.
- Aufstellung der Studienleistungen nach Jahren bzw. Semestern mit Noten, formlos, aber durch das zuständige Dekanat bestätigt (mit deutscher bzw. englischer Übersetzung, ggf. durch den Bewerber)
- Wenn Hochschulabschlusszeugnisse (Bachelor, Diplom) vorhanden - Kopie des Originals und Kopie einer beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung mit Noten. Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die Hochschule oder einen ermächtigten Übersetzer zu bestätigen.
- ggf. Publikationsliste
- Nachweis der Deutschkenntnisse (siehe allgemeine Hinweise).
- Die Deutschkenntnisse müssen auch im Fall eines englischsprachigen Studiengangs nachgewiesen werden. Stipendiaten, die ein Stipendium von mehr als 6 Monaten erhalten und über geringe Deutschkenntnisse (unter B2-Niveau) verfügen, bekommen vom DAAD einen 2-monatigen Sprachkurs in Deutschland finanziert. Dieser Sprachkurs wird vor Stipendienantritt absolviert und ist obligatorisch.
- Nachweis der Englischkenntnisse bei englischsprachigen Aufbaustudiengängen (siehe allgemeine Hinweise).
- Wird im Rahmen eines 2-jährigen Studiengangs an der Heimathochschule ein Jahr in Deutschland angestrebt, muss den Bewerbungsunterlagen ein Nachweis über die Anerkennung des Deutschlandjahres beigefügt werden, z.B. in Form einer Bescheinigung der Heimathochschule oder Vorlage der Studienordnung. Es muss auch nachgewiesen werden, dass die Regelstudienzeit nicht überschritten wird.
Nach der Vorauswahl im Dezember werden die am besten qualifizierten Bewerber für Ende Februar zu einem obligatorischen persönlichen Vorstellungsgespräch mit einer deutsch-estnischen bzw. deutsch-lettischen bzw. deutsch-litauischen Auswahlkommission nach Tallinn bzw. Riga bzw. Vilnius eingeladen. Die Information der Bewerber über das Auswahlergebnis erfolgt bis spätestens Ende April.


