Stipendien für angehende Graduierte

Haben Sie bereits Ihr Bakkalaureatsstudium in Litauen absolviert oder befinden sich im vierten Studienjahr und denken daran, ein Masterstudium in Deutschland zu absolvieren, können Sie sich um ein Studienstipendium für Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer bewerben.

Studienstipendien für Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer

Das Stipendium ermöglich es Ihnen, ein Masterstudium an einer deutschen Hochschule zu absolvierenund in Deutschland den Master-Titel zu erwerben. Je nach Laufzeit des Studienganges erhalten Sie eine Förderung von bis zu 24 Monaten. Alle Stipendien werden zunächst für ein akademisches Jahr vergeben und bei guten Leistungen entsprechend der Dauer des Studiengangs auf Antrag verlängert.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst eine monatliche Stipendienrate von derzeit 750,- Euro. Das Stipendium beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine Reisekostenpauschale von 250,- Euro (Litauen). Weiterhin werden eine Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls Mietbeihilfen und Familienzuschläge gewährt.

Bewerbungsvoraussetzungen

Um ein DAAD-Studienstipendium können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Abschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer akademischer Grad) abgeschlossen haben. Das heißt, Sie können sich bis zum 15. November für dieses Stipendium bewerben, wenn Sie im vierten Studienjahr sind und ihren Bakkalaureatsabschluss im kommenden Jahr erwerben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte der Abschluss in der Regel nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.

Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen eine überzeugende Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland.

Die Zulassung der deutschen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang muss entweder den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden oder vor Stipendienantritt dem DAAD vorliegen. Die Stipendienzusage des DAAD wird nur wirksam, wenn eine Zulassung zum Studium vorliegt. Ist in dem Studiengang ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt vorgesehen, kommt die Förderung dieses Auslandsaufenthaltes in der Regel nur dann in Betracht, wenn es sich um einen Aufenthalt in einem EU-Drittland (nicht im Heimatland) handelt und er max. 6 Monate und max. 25% der Stipendienlaufzeit beträgt.

Gute deutsche Sprachkenntnisse sind - insbesondere in den geisteswissenschaftlichen Fächern - in der Regel Voraussetzung für das Studium in Deutschland. Ausnahmen sind möglich, wenn die Stipendiaten an einem Studiengang teilnehmen, der in englischer Sprache durchgeführt wird. Der DAAD kann vor Beginn des Stipendiums einen (für den Stipendiaten kostenlosen) Deutschkurs an einem Spracheninstitut in Deutschland fördern.

Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungsunterlagen (bitte in drei getrennten Sätzen zusammenstellen):

  • DAAD-Bewerbungsformular für Ausländer („Antrag auf ein Forschungs-/Studienstipendium“)
  • Nachweis über die tatsächliche Dauer des Studiengangs
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Darstellung der bisherigen Studien- und Forschungsarbeiten
  • Darstellung des geplanten Studiengangs (möglichst auch durch einen offiziellen Text der deutschen Hochschule, zum Beispiel Broschüre oder Information aus dem Internet)
  • Ausführliche und präzise Darlegung, warum der geplante Aufbaustudiengang für den Bewerber sinnvoll und wichtig ist.
  • Empfehlungsschreiben (Gutachten) auf DAAD-Vordruck in deutscher oder englischer Sprache von einem einheimischen promovierten Hochschullehrer, der über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers Auskunft gibt. Das Gutachten muss mit dem Institutsstempel versehen werden.
  • Test onDaF/DAAD-Sprachzeugnis: Nachweis der Deutschkenntnisse. Die Deutschkenntnisse müssen auch im Fall eines englischsprachigen Studiengangs nachgewiesen werden. Stipendiaten mit geringen Deutschkenntnissen mit einem Stipendium von mehr als 6 Monaten werden vom DAAD vor dem Stipendienaufenthalt zu einem verpflichtenden zweimonatigen Sprachkurs in Deutschland eingeladen.
  • Bei englischsprachigen Aufbaustudiengängen sind die geforderten Englischkenntnisse durch TOEFL-Test (oder analogen Test) nachzuweisen.
  • Abiturzeugnis - Kopie des litauischen Originals mit deutscher Übersetzung. Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die Hochschule bzw. Schule oder einen ermächtigten Übersetzer zu bestätigen.
  • Aufstellung der Studienleistungen nach Jahren bzw. Semestern mit Noten - formlos, aber durch das zuständige Dekanat bestätigt, mit deutscher oder englischer Übersetzung, ggf. durch den Bewerber
  • Hochschulabschlusszeugnisse (Bachelor, Diplom) – Kopie des englischsprachigen Diploma Supplements oder Kopie des litauischen Originals mit deutscher Übersetzung. Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die Hochschule bzw. Schule oder einen ermächtigten Übersetzer zu bestätigen.
  • Zusage einer deutschen Universität oder Fachhochschule, dass für den Bewerber aufgrund seiner bisherigen Ausbildung die Teilnahme an dem vorgesehenen Aufbaustudiengang grundsätzlich möglich ist. (Die endgültige Zulassung wird in der Regel erst nach einer Prüfung im folgenden Sommer erteilt).
  • Gegebenenfalls Publikationsliste

Auswahlverfahren

  • Die Endauswahl erfolgt in einem persönlichen Vorstellungsgespräch in Vilnius Ende Februar bzw. Anfang März. Dazu werden die Bewerber gesondert eingeladen.