Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler

Promovieren Sie derzeit an einer litauischen Hochschule oder planen, in Deutschland zu promovieren, oder streben Sie nach Ihrer Promotion eine wissenschaftliche Laufbahn an, dann könnte ein Forschungsstipendium für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler für Sie in Betracht kommen. Nachwuchswissenschaftler im Fach Medizin beachten bitte die Hinweise für Mediziner.

Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler

Die Stipendien bieten ausländischen Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, ein Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen. Dieses Stipendium kann den folgenden Zwecken dienen: 

  • Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion im Heimatland
  • Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion in Deutschland; hierfür wird insbesondere auf strukturierte Promotionsangebote wie Graduierten- bzw. Promotionskollegs, Internationale Promotionsprogramme, Graduate Schools, Max-Planck-Research-Schools etc. hingewiesen. Nähere Informationen finden Sie unter www.daad.de/ipp;
  • Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben ohne Abschluss

Laufzeit

Die Förderdauer wird bei der Auswahlentscheidung von der Stipendienkommission festgelegt. Sie beträgt – in Abhängigkeit von dem Vorhaben und der Arbeitsplanung des Bewerbers – in der Regel einen bis zehn Monate, bei Vollpromotionen in Deutschland kann sie drei, in Ausnahmefällen vier Jahre betragen.

Die Durchführung der gesamten Promotion in Deutschland wird nur dann gefördert, wenn es hierfür besondere förderungspolitische Gründe gibt. Solche liegen z.B. vor, wenn im Heimatland keine vergleichbaren Forschungs- und Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind oder wenn die mehrjährige Förderung in Deutschland aus inhaltlichen Gründen erforderlich ist. Die Förderung von Vollpromotionen in Deutschland orientiert sich an einer Promotionsdauer von drei Jahren; müssen ausländische Graduierte noch die Voraussetzungen für eine Promotion in Deutschland erwerben, kann sie auf bis zu vier Jahre festgesetzt werden. Auch wenn die Förderung einer Vollpromotion beabsichtigt ist, werden Förderungszusagen zunächst längstens für ein Jahr ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob die bisherige Stipendienzeit als erfolgreich bewertet wird.

Zeitraum für die Durchführung

01.05. bis 31.01. für Forschungsstipendien von 1 bis 6 Monaten,
01.10. bis 31.07. für Forschungsstipendien von 7 bis 10 Monaten

Wird der Abschluss der Promotion in Deutschland angestrebt, muss nach dem ersten Förderjahr die Zulassung zum Promotionsverfahren durch die Fakultät vorliegen, ansonsten kann eine Verlängerung des Stipendiums nicht erfolgen.

Stipendienleistungen

Der DAAD zahlt in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand des Stipendiaten eine monatliche Stipendienrate von 750 Euro (Graduierte mit erstem Abschluss) oder 1.000 Euro (Promovenden). Das Stipendium beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine Reisekostenpauschale von 250,- € (Litauen).

Bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten Dauer werden eine Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls Mietbeihilfen und Familienzuschläge gewährt. Über die Finanzierung eines Sprachkurses wird im Einzelfall entschieden (vgl. unter Bewerbungsvoraussetzungen).

Bewerbungsvoraussetzungen

Um ein DAAD-Forschungsstipendium können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Diplom oder Master, in Ausnahmefällen auch mit dem Bachelor abgeschlossen haben oder die bereits promoviert sind (Postdocs).

Doktoranden, die eine Promotion in ihrem Herkunftsland anstreben, müssen über eine entsprechende Zulassung an ihrer Heimatuniversität verfügen.

Bewerber, die im Rahmen eines strukturierten Promotionsangebots zu promovieren beabsichtigen, sind gehalten, von Seiten des Studienganges eine Aufnahmebestätigung oder mindestens einen Nachweis vorzulegen, dass sie für eine Aufnahme in Frage kommen.

Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen Betreuer am vorgesehenen deutschen Gastinstitut abgestimmt ist.

Deutsche Sprachkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt, wobei das Anforderungsniveau unter anderem vom Vorhaben und Fach des Bewerbers, aber auch von den im Herkunftsland vorhandenen Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen, abhängt. Insbesondere bei Natur- und Ingenieurwissenschaftlern und wenn am Gastinstitut Englisch gesprochen werden kann, können auch nachweislich gute englische Sprachkenntnisse akzeptiert werden.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte in der Regel bei Graduierten der letzte Abschluss nicht länger als sechs Jahre, bei Doktoranden der Beginn der Promotion nicht länger als drei Jahre und bei Postdoktoranden die Promotion nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Je nach Herkunftsland der Bewerber sind – aufgrund von Besonderheiten im Bildungssystem o.ä. – Ausnahmeregelungen möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Länderinformationen auf der DAAD-Homepage.

Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungsunterlagen (bitte in drei getrennten Sätzen zusammenstellen):

  • DAAD-Bewerbungsformular für Ausländer („Antrag auf ein Forschungs-/Studienstipendium“) 
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Darstellung der bisherigen Studien- und Forschungsarbeiten
  • Ausführliche und präzise Darlegung des individuellen Studien- oder Forschungsvorhabens bzw. Exposé der Dissertation
  • Empfehlungsschreiben (Gutachten) auf DAAD-Vordruck in deutscher oder englischer Sprache von zwei einheimischen promovierten Hochschullehrern, die über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers sowie sein Projekt Auskunft geben. Die Gutachten müssen mit dem Institutsstempel versehen werden. Bei Bewerbungen um ein Forschungskurzstipendium (1 bis 6 Monate) ist ein Gutachten ausreichend.
  • Test onDaF/DAAD-Sprachzeugnis: Nachweis der Deutschkenntnisse (entfällt bei Bewerbungen für ein Forschungskurzstipendium, 1 bis 6 Monate), gegebenenfalls Nachweis der Englischkenntnisse (entfällt bei Bewerbungen für ein Forschungskurzstipendium, 1 bis 6 Monate). Die Deutschkenntnisse müssen auch im Fall englischsprachiger Studien- oder Forschungsarbeiten nachgewiesen werden. Stipendiaten mit geringen Deutschkenntnissen mit einem Stipendium von mehr als 6 Monaten werden vom DAAD vor dem Stipendienaufenthalt zu einem verpflichtenden zweimonatigen Sprachkurs in Deutschland eingeladen.
  • Abiturzeugnis: Kopie des litauischen Originals mit deutscher Übersetzung (entfällt bei Bewerbung für ein Forschungskurzstipendium 1 bis 6 Monate). Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die Hochschule bzw. Schule oder einen ermächtigten Übersetzer zu bestätigen.
  • Aufstellung der Studienleistungen nach Jahren bzw. Semestern, formlos, aber durch das zuständige Dekanat bestätigt (mit deutscher oder englischer Übersetzung, ggf. durch den Bewerber) (entfällt bei bereits promovierten Bewerbern)
  • Hochschulabschlusszeugnisse (Bachelor, Diplom, bzw. Magister): Kopie des englischsprachigen Diploma Supplements oder Kopie des litauischen Originals mit deutscher Übersetzung. Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die Hochschule bzw. Schule oder einen ermächtigten Übersetzer zu bestätigen.
  • Einladungsschreiben eines Hochschullehrers einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland. Im Fall der Bewerbung für eine volle Promotion in Deutschland ist die Betreuungszusage des künftigen Doktorvaters / der künftigen Doktormutter erforderlich, die ausdrücklich auf das Forschungsvorhaben des Bewerbers Bezug nimmt.
  • gegebenenfalls Publikationsliste