Wenn Sie mit einer Gruppe von Studierenden eine Studienreise durchführen oder aber sich von einer deutschen Hochschule zu einem Praktikum einladen lassen möchten, finden Sie hier Informationen über Studienreisen und Studienpraktika. Bitte beachten Sie folgendes Merkblatt:
Studienreisen und -praktika für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert Studienreisen und Studienpraktika ausländischer Studierendengruppen unter Leitung von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ziele der Förderung:
- Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche (Studienreisen) bzw. Durchführung fachbezogener Praktika im Hochschulbereich (z.B. Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule, die auch für die Organisation der Praktika in Hochschulen, Unternehmen und ggf. öffentlichen Einrichtungen verantwortlich ist (Studienpraktika)
- Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen
- Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.
Für Studienpraktika ist Gegenseitigkeit angestrebt, aber nicht Bedingung, das heißt, es kann zunächst auch eine Förderung in nur einer Richtung erfolgen.
Kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzertreisen) können gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen wird.
Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Laufzeit
Studienreisen und Studienpraktika sollen nicht weniger als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.
Stipendienleistungen
Der DAAD schließt für jede geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.
Der DAAD kann in keinem Fall die internationalen Reisekosten tragen.
1. Studienreisen
- Gruppen aus den EU-Staaten, Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Island, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, der Russischen Föderation, der Schweiz, Serbien, Südkorea, Taiwan, der Türkei, der Ukraine und den USA:
Die Reise wird von der Gruppe bzw. dem antragstellenden Hochschullehrer selbstständig organisiert und durchgeführt. Für Gruppen aus entlegenen Regionen der Russischen Föderation, der Türkei und der Ukraine besteht, nach Absprache mit dem DAAD, in Einzelfällen die Möglichkeit, organisierte Studienreisen zu beantragen.
Der DAAD zahlt eine Pauschale von 50 EUR pro Person und Tag.
2. Studienpraktika
- Gruppen aus allen Ländern: Die Zuwendung des DAAD erfolgt als Projektförderung durch Zahlung einer Pauschale von 50 EUR pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten.
Bewerbungsvoraussetzungen
Für Gruppen von Studierenden ab dem 2. Fachsemester, die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers gefördert werden. Nach Absprache mit dem DAAD können einzelne promovierende Interessenten gefördert werden. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Studienreise zu gewährleisten, sollten alle Teilnehmer über möglichst einheitliche Kenntnisse in einer für das Programm relevanten Sprache verfügen. Die Zahl der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.
Bewerbungsunterlagen
Nur fristgerecht vollständig vorgelegte Anträge werden vom DAAD bearbeitet. Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden. Ein vollständiger Förderantrag umfasst:
- Antragsformular inkl. Finanzierungsplan und Teilnehmerliste
- Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung mit Darstellung präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche sowohl für den fachlichen als auch für den deutschlandkundlichen Bereich (allgemein gehaltene Angaben z.B. Besuch von Museen, Universitäten reichen nicht aus)
- Zeitplan (tabellarisch)
- Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Reise (z.B. durch Vorbereitungsseminare)
- Kontaktnachweise von deutscher Seite (bei Studienreisen), insbesondere im Hochschulbereich (z.B. durch Übersendung von Einladungen und Bestätigungen); Kontaktnachweise von ausländischer Seite (bei Studienpraktika), die zur Bedeutung des beantragten Studienpraktikums und der Integration in den Studienverlauf der ausländischen Teilnehmer Stellung nehmen (Abkommen, Kooperationsvereinbarungen o.ä. reichen allein nicht aus, sondern können nur als Ergänzung der Kontaktnachweise eingereicht werden).
Termine
Die Anträge müssen so rechtzeitig eingereicht werden, dass sie spätestens zu folgenden Terminen beim DAAD vorliegen (Eingangsdatum)
- 01.02. jeden Jahres für Reisen ab dem 01.06.
(Entscheidung im DAAD: Mitte April)
- 01.05. jeden Jahres für Reisen ab dem 01.09.
(Entscheidung im DAAD: Mitte Juli).
- 01.11. jeden Jahres für Reisen ab dem 01.03.
(Entscheidung im DAAD: Mitte Januar)
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online über das DAAD Portal.
Bitte unterstützen Sie den DAAD zusätzlich, indem Sie in der Einführungsphase des DAAD Portals neben der Online Bewerbung einen ausgedruckten Antrag incl. aller Anlagen an den DAAD senden.
1. Studienreisen
Bitte reichen Sie neben der Online-Bewerbung ein ausgedrucktes Exemplar des Antrags ein.
2. Studienpraktika
Bitte setzen Sie zudem das Akademische Auslandsamt/International Office über Ihre Antragstellung in Kenntnis.
Die Entscheidung wird durch eine Auswahlkommission getroffen. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel kann erfahrungsgemäß nur ein Teil der Anträge bewilligt werden, die den drei Förderzielen des Programms entsprechen. Bevorzugt werden Reisen, die in enger Kooperation mit Hochschulen, Wissenschaftlern und Studierenden in Deutschland durchgeführt werden.
Bewerbungsort:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 513
Kennedyallee 50
D 53175 Bonn
Zuständige Bearbeiterinnen:
Frau Katharina Klein
Telefon: 0228/882-370
Fax: 0228/882-9-370
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Frau Julia Löllgen
Telefon: 0228/882-328
Fax: 0228/882-9-328
E-Mail:
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Aktualisiert (Sonntag, den 13. September 2009 um 14:55 Uhr)
Sind Sie Hochschullehrer/in an einer litauischen Hochschule oder Wissenschaftler/in an einem Forschungsinstitut können Sie sich um einen Forschungsaufenthalt für Hochschullehrer und Wissenschaftler bewerben.
Waren Sie bereits einmal Stipendiat/in des DAAD oder als Stipendiat/in für mindestens ein Jahr in der DDR, können Sie sich um eine Wiedereinladung bewerben.
Ehemalige Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung werden gebeten, sich zunächst an die Humboldt-Stiftung zu wenden
Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler
Ausländische Wissenschaftler, die an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätig sind, haben die Möglichkeit, ein Forschungsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen.
Laufzeit und Zeitraum der Durchführung
Die Dauer der Forschungsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten. Sie können sich für einen Forschungsaufenthalz zwischen dem 01.05. und dem 31.01. bewerben.
Stipendienleistungen
Die monatliche Stipendienrate beträgt je nach akademischem Status 1.840,- Euro für Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere Dozenten und 1.990,- Euro für Professoren, in Ausnahmefällen 2.240,- Euro. Reisekosten werden nicht übernommen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Um einen DAAD-Forschungsaufenthalt können sich ausgewiesene Wissenschaftler bewerben, die in der Regel promoviert sein sollten. Alle Bewerber müssen im Heimatland an Hochschulen oder Forschungsinstituten tätig sein.
Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen wissenschaftlichen Leistungen (z.B. Publikationen jüngeren Datums) ein überzeugendes und gut geplantes Forschungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen Kooperationspartner am vorgesehenen deutschen Gastinstitut abgestimmt ist. Eine schriftliche Zusage über die wissenschaftliche Kooperation, die ausdrücklich auf das Vorhaben des Bewerbers Bezug nimmt, muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Es muss die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das aufnehmende Gastinstitut nachgewiesen werden.
Die Förderung des DAAD für einen Forschungsaufenthalt kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Bewerbungsunterlagen (bitte in drei getrennten Sätzen einreichen):
Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten
Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes können ehemalige Jahresstipendiaten des DAAD sowie ehemalige Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in der DDR studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen, um ein Forschungs- oder Arbeitsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen.
Laufzeit und Zeitraum der Durchführung
Die Dauer der Forschungs- und Arbeitsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten. Sie können sich für einen Aufenthalt zwischen dem 01.05. und dem 31.01. bewerben.
Stipendienleistungen
Die monatliche Stipendienrate beträgt je nach akademischem Status 1.840,- Euro für Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere Dozenten und 1.990,- Euro für Professoren, in Ausnahmefällen 2.240,- Euro. Reisekosten werden nicht übernommen.
Bewerbungsvoraussetzungen
Eine Wiedereinladung können ehemalige Jahresstipendiaten beantragen, die seit mindestens drei Jahren in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
Wichtigstes Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen Betreuer oder Kooperationspartner am vorgesehenen deutschen Gastinstitut inhaltlich und zeitlich abgestimmt ist. Den Bewerbungsunterlagen muss eine schriftliche Zusage über die geplante Kooperation beigefügt werden, die ausdrücklich auf das Vorhaben des Bewerbers Bezug nimmt. Es muss die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das aufnehmende Gastinstitut nachgewiesen werden.
Die Förderung des DAAD für einen Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.
Bewerbungsunterlagen (bitte in drei getrennten Sätzen einreichen):
Aktualisiert (Dienstag, den 22. September 2009 um 10:46 Uhr)
Promovieren Sie derzeit an einer litauischen Hochschule oder planen, in Deutschland zu promovieren, oder streben Sie nach Ihrer Promotion eine wissenschaftliche Laufbahn an, dann könnte ein Forschungsstipendium für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler für Sie in Betracht kommen. Nachwuchswissenschaftler im Fach Medizin beachten bitte die Hinweise für Mediziner.
Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler
Die Stipendien bieten ausländischen Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, ein Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen. Dieses Stipendium kann den folgenden Zwecken dienen:
- Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion im Heimatland
- Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion in Deutschland; hierfür wird insbesondere auf strukturierte Promotionsangebote wie Graduierten- bzw. Promotionskollegs, Internationale Promotionsprogramme, Graduate Schools, Max-Planck-Research-Schools etc. hingewiesen. Nähere Informationen finden Sie unter www.daad.de/ipp;
- Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben ohne Abschluss
Laufzeit
Die Förderdauer wird bei der Auswahlentscheidung von der Stipendienkommission festgelegt. Sie beträgt – in Abhängigkeit von dem Vorhaben und der Arbeitsplanung des Bewerbers – in der Regel einen bis zehn Monate, bei Vollpromotionen in Deutschland kann sie drei, in Ausnahmefällen vier Jahre betragen.
Die Durchführung der gesamten Promotion in Deutschland wird nur dann gefördert, wenn es hierfür besondere förderungspolitische Gründe gibt. Solche liegen z.B. vor, wenn im Heimatland keine vergleichbaren Forschungs- und Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind oder wenn die mehrjährige Förderung in Deutschland aus inhaltlichen Gründen erforderlich ist. Die Förderung von Vollpromotionen in Deutschland orientiert sich an einer Promotionsdauer von drei Jahren; müssen ausländische Graduierte noch die Voraussetzungen für eine Promotion in Deutschland erwerben, kann sie auf bis zu vier Jahre festgesetzt werden. Auch wenn die Förderung einer Vollpromotion beabsichtigt ist, werden Förderungszusagen zunächst längstens für ein Jahr ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob die bisherige Stipendienzeit als erfolgreich bewertet wird.
Zeitraum für die Durchführung
01.05. bis 31.01. für Forschungsstipendien von 1 bis 6 Monaten,
01.10. bis 31.07. für Forschungsstipendien von 7 bis 10 Monaten
Wird der Abschluss der Promotion in Deutschland angestrebt, muss nach dem ersten Förderjahr die Zulassung zum Promotionsverfahren durch die Fakultät vorliegen, ansonsten kann eine Verlängerung des Stipendiums nicht erfolgen.
Stipendienleistungen
Der DAAD zahlt in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand des Stipendiaten eine monatliche Stipendienrate von 750 Euro (Graduierte mit erstem Abschluss) oder 1.000 Euro (Promovenden). Das Stipendium beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine Reisekostenpauschale von 250,- € (Litauen).
Bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten Dauer werden eine Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls Mietbeihilfen und Familienzuschläge gewährt. Über die Finanzierung eines Sprachkurses wird im Einzelfall entschieden (vgl. unter Bewerbungsvoraussetzungen).
Bewerbungsvoraussetzungen
Um ein DAAD-Forschungsstipendium können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Diplom oder Master, in Ausnahmefällen auch mit dem Bachelor abgeschlossen haben oder die bereits promoviert sind (Postdocs).
Doktoranden, die eine Promotion in ihrem Herkunftsland anstreben, müssen über eine entsprechende Zulassung an ihrer Heimatuniversität verfügen.
Bewerber, die im Rahmen eines strukturierten Promotionsangebots zu promovieren beabsichtigen, sind gehalten, von Seiten des Studienganges eine Aufnahmebestätigung oder mindestens einen Nachweis vorzulegen, dass sie für eine Aufnahme in Frage kommen.
Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen Betreuer am vorgesehenen deutschen Gastinstitut abgestimmt ist.
Deutsche Sprachkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt, wobei das Anforderungsniveau unter anderem vom Vorhaben und Fach des Bewerbers, aber auch von den im Herkunftsland vorhandenen Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen, abhängt. Insbesondere bei Natur- und Ingenieurwissenschaftlern und wenn am Gastinstitut Englisch gesprochen werden kann, können auch nachweislich gute englische Sprachkenntnisse akzeptiert werden.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte in der Regel bei Graduierten der letzte Abschluss nicht länger als sechs Jahre, bei Doktoranden der Beginn der Promotion nicht länger als drei Jahre und bei Postdoktoranden die Promotion nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Je nach Herkunftsland der Bewerber sind – aufgrund von Besonderheiten im Bildungssystem o.ä. – Ausnahmeregelungen möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Länderinformationen auf der DAAD-Homepage.
Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen (bitte in drei getrennten Sätzen zusammenstellen):
- DAAD-Bewerbungsformular für Ausländer („Antrag auf ein Forschungs-/Studienstipendium“)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Darstellung der bisherigen Studien- und Forschungsarbeiten
- Ausführliche und präzise Darlegung des individuellen Studien- oder Forschungsvorhabens bzw. Exposé der Dissertation
- Empfehlungsschreiben (Gutachten) auf DAAD-Vordruck in deutscher oder englischer Sprache von zwei einheimischen promovierten Hochschullehrern, die über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers sowie sein Projekt Auskunft geben. Die Gutachten müssen mit dem Institutsstempel versehen werden. Bei Bewerbungen um ein Forschungskurzstipendium (1 bis 6 Monate) ist ein Gutachten ausreichend.
- Test onDaF/DAAD-Sprachzeugnis: Nachweis der Deutschkenntnisse (entfällt bei Bewerbungen für ein Forschungskurzstipendium, 1 bis 6 Monate), gegebenenfalls Nachweis der Englischkenntnisse (entfällt bei Bewerbungen für ein Forschungskurzstipendium, 1 bis 6 Monate). Die Deutschkenntnisse müssen auch im Fall englischsprachiger Studien- oder Forschungsarbeiten nachgewiesen werden. Stipendiaten mit geringen Deutschkenntnissen mit einem Stipendium von mehr als 6 Monaten werden vom DAAD vor dem Stipendienaufenthalt zu einem verpflichtenden zweimonatigen Sprachkurs in Deutschland eingeladen.
- Abiturzeugnis: Kopie des litauischen Originals mit deutscher Übersetzung (entfällt bei Bewerbung für ein Forschungskurzstipendium 1 bis 6 Monate). Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die Hochschule bzw. Schule oder einen ermächtigten Übersetzer zu bestätigen.
- Aufstellung der Studienleistungen nach Jahren bzw. Semestern, formlos, aber durch das zuständige Dekanat bestätigt (mit deutscher oder englischer Übersetzung, ggf. durch den Bewerber) (entfällt bei bereits promovierten Bewerbern)
- Hochschulabschlusszeugnisse (Bachelor, Diplom, bzw. Magister): Kopie des englischsprachigen Diploma Supplements oder Kopie des litauischen Originals mit deutscher Übersetzung. Die Richtigkeit der Übersetzung ist durch die Hochschule bzw. Schule oder einen ermächtigten Übersetzer zu bestätigen.
- Einladungsschreiben eines Hochschullehrers einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland. Im Fall der Bewerbung für eine volle Promotion in Deutschland ist die Betreuungszusage des künftigen Doktorvaters / der künftigen Doktormutter erforderlich, die ausdrücklich auf das Forschungsvorhaben des Bewerbers Bezug nimmt.
- gegebenenfalls Publikationsliste
Aktualisiert (Dienstag, den 22. September 2009 um 10:42 Uhr)
Folgende Informationen können Sie auch auf der Webseite des DAAD abrufen.
Zusätzliche Hinweise für DAAD-Forschungsstipendien für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen
Im Rahmen des Programms "Forschungsstipendien" fördert der DAAD Studien- und Forschungsaufenthalte ausländischer Nachwuchswissenschaftler (u.a. aus den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin) in Deutschland.
Förderungsmöglichkeiten für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen:
a) Mit einem nicht verlängerbaren Forschungsstipendium von bis zu einem Jahr können folgende Vorhaben gefördert werden:
- Fortbildung im klinischen Bereich (z.B. im Rahmen einer Facharztausbildung im Heimatland),
- Forschungsprojekte
- Aufenthalte zum Zweck der Materialsammlung für eine Dissertation im Heimatland oder für eine Publikation
Der DAAD fördert keine vollständige mehrjährige Facharztausbildung in Deutschland.
b) Ein verlängerbares Forschungsstipendium kann nur für rein naturwissenschaftliche Promotionsvorhaben in Deutschland (z.B. Dr. rer. nat., Dr. rer. medic.) verliehen werden. Die Gesamtförderdauer kann drei, in Ausnahmefällen vier Jahre betragen. Eine Förderung von mehr als einem Jahr für die Anfertigung einer medizinischen Doktorarbeit (Dr. med., Dr. med. vet., Dr. med. dent.) ist dagegen ausgeschlossen.
Stipendiaten, die in Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben (auch ein Ausbildungsabschnitt im Rahmen der Facharztausbildung bedeutet in Deutschland die Ausübung des ärztlichen Berufs) bzw. Kontakt mit Patienten haben, benötigen eine "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs" des zuständigen Regierungspräsidiums des Bundeslandes ihrer Gasthochschule. Bewerber mit einem Vorhaben, das die Arbeit mit Patienten beinhaltet, müssen daher neben den allgemeinen Bewerbungsbedingungen im Programm Forschungsstipendien in der Regel zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine mindestens 7-jährige medizinische Ausbildung mit Hochschulexamen (Ärzte aus Entwicklungsländern müssen zusätzlich mindestens 3 Jahre Berufspraxis nach abgeschlossener medizinischer Ausbildung nachweisen);
- Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs im Heimatland
Allen Stipendiaten, die eine Berufserlaubnis benötigen, schickt der DAAD rechtzeitig vor Stipendienantritt weitere Informationen und ggf. Formulare zu.
Stipendiaten, denen ein Forschungsstipendium von bis zu sechs Monaten zugesprochen wurde, müssen, falls eine Berufserlaubnis erforderlich ist, diese bereits vom Heimatland aus selbst beantragen. Erst nach Erteilung der Berufserlaubnis wird die Stipendienzusage wirksam und kann das Stipendium angetreten werden.
Stipendiaten mit einer
Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten
müssen den Antrag auf "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs" über den DAAD stellen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, müssen die erforderlichen Unterlagen bereits vor Antritt des Stipendiums bzw. vor dem ggf. vorgeschalteten Sprachkurs im Heimatland besorgt und rechtzeitig dem DAAD zugeschickt werden. Bis zur Erteilung der Erlaubnis durch das zuständige Regierungspräsidium können mehrere Wochen vergehen. Aktualisiert (Dienstag, den 22. September 2009 um 10:44 Uhr)
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