Wenn Sie mit einer Gruppe von Studierenden eine Studienreise durchführen oder aber sich von einer deutschen Hochschule zu einem Praktikum einladen lassen möchten, finden Sie hier Informationen über Studienreisen und Studienpraktika, die hier angeführt werden.
Studienreisen und -praktika für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert Studienreisen und Studienpraktika ausländischer Studierendengruppen unter Leitung von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.
Ziele der Förderung:
- Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche (Studienreisen) bzw. Durchführung fachbezogener Praktika im Hochschulbereich (z.B. Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule, die auch für die Organisation der Praktika in Hochschulen, Unternehmen und ggf. öffentlichen Einrichtungen verantwortlich ist (Studienpraktika)
- Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen
- Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.
Für Studienpraktika ist Gegenseitigkeit angestrebt, aber nicht Bedingung, das heißt, es kann zunächst auch eine Förderung in nur einer Richtung erfolgen.
Kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzertreisen) können gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen wird.
Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.
Laufzeit
Studienreisen und Studienpraktika sollen nicht weniger als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.
Stipendienleistungen
Der DAAD schließt für jede geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.
Der DAAD kann in keinem Fall die internationalen Reisekosten tragen.
1. Studienreisen
- Gruppen aus den EU-Staaten, Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Island, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, der Russischen Föderation, der Schweiz, Serbien, Südkorea, Taiwan, der Türkei, der Ukraine und den USA:
Die Reise wird von der Gruppe bzw. dem antragstellenden Hochschullehrer selbstständig organisiert und durchgeführt. Für Gruppen aus entlegenen Regionen der Russischen Föderation, der Türkei und der Ukraine besteht, nach Absprache mit dem DAAD, in Einzelfällen die Möglichkeit, organisierte Studienreisen zu beantragen.
Der DAAD zahlt eine Pauschale von 50 EUR pro Person und Tag.
2. Studienpraktika
- Gruppen aus allen Ländern: Die Zuwendung des DAAD erfolgt als Projektförderung durch Zahlung einer Pauschale von 50 EUR pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten.
Bewerbungsvoraussetzungen
Für Gruppen von Studierenden ab dem 2. Fachsemester, die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers gefördert werden. Nach Absprache mit dem DAAD können einzelne promovierende Interessenten gefördert werden. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Studienreise zu gewährleisten, sollten alle Teilnehmer über möglichst einheitliche Kenntnisse in einer für das Programm relevanten Sprache verfügen. Die Zahl der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.
Bewerbungsunterlagen
Nur fristgerecht vollständig vorgelegte Anträge werden vom DAAD bearbeitet. Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden. Ein vollständiger Förderantrag umfasst:
- Antragsformular inkl. Finanzierungsplan und Teilnehmerliste
- Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung mit Darstellung präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche sowohl für den fachlichen als auch für den deutschlandkundlichen Bereich (allgemein gehaltene Angaben z.B. Besuch von Museen, Universitäten reichen nicht aus)
- Zeitplan (tabellarisch)
- Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Reise (z.B. durch Vorbereitungsseminare)
- Kontaktnachweise von deutscher Seite (bei Studienreisen), insbesondere im Hochschulbereich (z.B. durch Übersendung von Einladungen und Bestätigungen); Kontaktnachweise von ausländischer Seite (bei Studienpraktika), die zur Bedeutung des beantragten Studienpraktikums und der Integration in den Studienverlauf der ausländischen Teilnehmer Stellung nehmen (Abkommen, Kooperationsvereinbarungen o.ä. reichen allein nicht aus, sondern können nur als Ergänzung der Kontaktnachweise eingereicht werden).
Termine
Die Anträge müssen so rechtzeitig eingereicht werden, dass sie spätestens zu folgenden Terminen beim DAAD vorliegen (Eingangsdatum)
- 01.02. jeden Jahres für Reisen ab dem 01.06.
(Entscheidung im DAAD: Mitte April)
- 01.05. jeden Jahres für Reisen ab dem 01.09.
(Entscheidung im DAAD: Mitte Juli).
- 01.11. jeden Jahres für Reisen ab dem 01.03.
(Entscheidung im DAAD: Mitte Januar)
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online über das DAAD Portal.
Bitte unterstützen Sie den DAAD zusätzlich, indem Sie in der Einführungsphase des DAAD Portals neben der Online Bewerbung einen ausgedruckten Antrag incl. aller Anlagen an den DAAD senden.
1. Studienreisen
Bitte reichen Sie neben der Online-Bewerbung ein ausgedrucktes Exemplar des Antrags ein.
2. Studienpraktika
Bitte setzen Sie zudem das Akademische Auslandsamt/International Office über Ihre Antragstellung in Kenntnis.
Die Entscheidung wird durch eine Auswahlkommission getroffen. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel kann erfahrungsgemäß nur ein Teil der Anträge bewilligt werden, die den drei Förderzielen des Programms entsprechen. Bevorzugt werden Reisen, die in enger Kooperation mit Hochschulen, Wissenschaftlern und Studierenden in Deutschland durchgeführt werden.
Bewerbungsort:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 513
Kennedyallee 50
D 53175 Bonn
Zuständige Bearbeiterinnen:
Frau Katharina Klein
Telefon: 0228/882-370
Fax: 0228/882-9-370
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Frau Julia Löllgen
Telefon: 0228/882-328
Fax: 0228/882-9-328
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Aktualisiert (Dienstag, den 01. November 2011 um 07:17 Uhr)
Sind Sie Hochschullehrer/in an einer litauischen Hochschule oder Wissenschaftler/in an einem Forschungsinstitut können Sie sich um einen Forschungsaufenthalt für Hochschullehrer und Wissenschaftler bewerben.
Waren Sie bereits einmal Stipendiat/in des DAAD oder als Stipendiat/in für mindestens ein Jahr in der DDR, können Sie sich um eine Wiedereinladung bewerben.
Ehemalige Stipendiaten der Alexander von Humboldt-Stiftung werden gebeten, sich zunächst an die Humboldt-Stiftung zu wenden.
Folgende Hinweise stammen von der Webseite des IC Riga:
Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler
- Um einen DAAD-Forschungsaufenthalt können sich ausgewiesene Wissenschaftler bewerben, die in der Regel promoviert sein sollten. Alle Bewerber müssen im Heimatland an Hochschulen oder Forschungsinstituten tätig sein.
- Laufzeit: 1 – 3 Monate zwischen Juni und Januar des folgenden Jahres
- Stipendienleistungen: abhängig von dem akademischem Status monatlich zwischen EUR 1.840,-- (Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere Dozenten) und EUR 1.990,-- (Professoren), in Ausnahmefällen EUR 2.240,--
- Reisekosten werden nicht übernommen.
- Die Förderung eines Forschungsaufenthaltes wird nur einmal innerhalb von drei Jahren gewährt.
Bewerbungsunterlagen (bitte in 2 getrennten Sätzen einreichen):
Bewerbungstermin:
15. November 2011 für einen Forschungsaufenthalt vom 1. Juni 2012 bis 31. Januar 2013
Die Auswahl erfolgt durch eine Hochschullehrerkommission in Bonn im März.
Die Information der Bewerber über das Auswahlergebnis erfolgt bis spätestens Ende April.
Folgende Information stammt ebenfalls von der Webseite des IC Riga.
Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten
Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit Deutschland können ehemalige Forschungs- oder Studienstipendiaten des DAAD mit einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten und ehemalige DDR-Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen. Gefördert werden Forschungs- und Arbeitsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind, können auch eine Förderung für einen Arbeitsaufenthalt an einer anderen Institution von Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien beantragen.
- Laufzeit: abhängig von der Arbeitsplanung 1 – 3 Monate zwischen Juni und Januar des folgenden Jahres
- Stipendienleistungen: abhängig von dem akademischem Status monatlich zwischen EUR 1.840,-- (Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere Dozenten) und EUR 1.990,-- (Professoren), in Ausnahmefällen EUR 2.240,--
- Reisekosten werden nicht übernommen.
- Die Förderung eines Forschungsaufenthaltes wird nur einmal innerhalb von drei Jahren gewährt.
Bewerbungsunterlagen (bitte in 2 getrennten Sätzen einreichen):
Bewerbungstermin:
15. November 2011 für einen Forschungsaufenthalt vom 1. Juni 2012 bis 31. Januar 2013
Bewerbungsort:
DAAD, Referat Mittelosteuropa
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Die Auswahl erfolgt durch eine Hochschullehrerkommission in Bonn im März.
Die Information der Bewerber über das Auswahlergebnis erfolgt bis spätestens Ende April.
Die Einladung wird vom Präsidenten des DAAD ausgesprochen.
Aktualisiert (Dienstag, den 01. November 2011 um 07:07 Uhr)
Promovieren Sie derzeit an einer litauischen Hochschule oder planen, in Deutschland zu promovieren, oder streben Sie nach Ihrer Promotion eine wissenschaftliche Laufbahn an, dann könnte ein Forschungsstipendium für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler für Sie in Betracht kommen. Nachwuchswissenschaftler im Fach Medizin beachten bitte die Hinweise für Mediziner.
Folgende Informationen entstammen der Webseite des IC Riga:
Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler
- Laufzeit: abhängig von dem Vorhaben und der Arbeitsplanung 1 – 10 Monate, bei Vollpromotionen in Deutschland 3 Jahre, in Ausnahmefällen 4 Jahre
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte in der Regel bei Graduierten der letzte Abschluss nicht länger als sechs Jahre, bei Doktoranden der Beginn der Promotion nicht länger als drei Jahre und bei Postdoktoranden die Promotion nicht länger als vier Jahre zurückliegen.
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- Stipendienleistungen: abhängig vom Ausbildungsstand monatlich zwischen EUR 750,-- (Graduierte mit erstem Abschluss) und EUR 1000,-- (Promovenden) + evt. Zuschläge
- st eine Promotion in Deutschland angestrebt, muss nach dem ersten Förderjahr die Zulassung zum Promotionsverfahren durch die Fakultät vorliegen, ansonsten kann eine Verlängerung des Stipendiums nicht erfolgen.
- Für Estland, Lettland und Litauen ist ein Promotionsstipendium nach dem DAAD-Sandwich-Modell nicht möglich.
- Zeitraum für die Durchführung:
- 01.06. bis 31.01. für Forschungsstipendien von 1 bis 6 Monaten,
- 01.10. bis 31.07. für Forschungsstipendien von 7 bis 10 Monaten
Bewerbungsunterlagen (bitte in 3 getrennten Sätzen zusammenstellen):
- Es wird ein Online-Bewerbungsverfahren durchgeführt, klicken Sie hierum die Bewerbung zu starten.
- Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen und Hinweise auf der Startseite der Online-Bewerbung!
- tabellarischer Lebenslauf
- Darstellung der bisherigen Studien- und Forschungsarbeiten sowie eine überzeugende Darlegung des individuellen Studien- oder Forschungsvorhabens.
- Empfehlungsschreiben (Gutachten) auf DAAD-Vordruck (pdf/doc) von zwei einheimischen promovierten Hochschullehrern, die über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers Auskunft geben. Die Gutachten dürfen nicht identisch sein (Bei Bewerbungen um ein Forschungsstipendium von 1 bis 6 Monaten ist ein Gutachter ausreichend). Die Empfehlungsschreiben müssen mit dem Institutsstempel versehen werden.
- Von Bewerbern für eine Promotion in Deutschland ist zusätzlich ein ausführliches Exposé der Dissertation einzureichen. Die Betreuungszusage des künftigen Doktorvaters / der künftigen Doktormutter soll ausdrücklich auf das Dissertationsvorhaben des Bewerbers Bezug nehmen.
- Abiturzeugnis - Kopie des Originals und Kopie einer beglaubigten deutschen oder englischen Übersetzung (entfällt bei Bewerbungen für ein Forschungskurzstipendium von 1 bis 6 Monaten)
- Aufstellung der Studienleistungen nach Jahren bzw. Semestern mit Noten, formlos, aber durch das zuständige Dekanat bestätigt (mit deutscher bzw. englischer Übersetzung, ggf. durch den Bewerber, entfällt bei bereits promovierten Bewerbern)
- Hochschulabschlusszeugnisse (Bachelor, Diplom) - Kopie des Originals und Kopie einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch oder Englisch
- Einladungsschreiben eines Hochschullehrers an der deutschen Gasthochschule
- ggf. Publikationsliste
- Nachweis der Deutschkenntnisse (entfällt bei Bewerbungen um ein Forschungskurzstipendium von 1 bis 6 Monaten; siehe allgemeine Hinweise).
- Die Deutschkenntnisse müssen auch im Fall englischsprachiger Studien- oder Forschungsarbeiten nachgewiesen werden. Stipendiaten, die ein Stipendium von mehr als 6 Monaten erhalten und wenig Deutsch (unter B2-Niveau) können, bekommen vom DAAD einen 2-monatigen Sprachkurs in Deutschland finanziert. Dieser Sprachkurs wird vor Stipendienantritt absolviert und ist obligatorisch.
- Ggf. Nachweis der Englischkenntnisse bei einem englischsprachigen Studiengang (entfällt bei Bewerbungen um ein Forschungskurzstipendium von 1 bis 6 Monaten; siehe allgemeine Hinweise).
Zusätzliche Hinweise für DAAD-Forschungsstipendien zur Förderung einer vertiefenden medizinischen Weiterbildung (nicht Facharztausbildung) finden Sie hier.
Die Vorbewertung der Anträge erfolgt durch eine deutsch-estnische bzw. deutsch-lettische bzw. deutsch-litauische Hochschullehrerkommission, die Endauswahl durch eine Hochschullehrerkommission in Bonn im März. Die Information der Bewerber über das Auswahlergebnis erfolgt bis spätestens Ende April. Aktualisiert (Dienstag, den 01. November 2011 um 06:52 Uhr)
Folgende Informationen können Sie auch auf der Webseite des DAAD abrufen.
Zusätzliche Hinweise für DAAD-Forschungsstipendien für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen
Im Rahmen des Programms "Forschungsstipendien" fördert der DAAD Studien- und Forschungsaufenthalte ausländischer Nachwuchswissenschaftler (u.a. aus den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin) in Deutschland.
Förderungsmöglichkeiten für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen:
a) Mit einem nicht verlängerbaren Forschungsstipendium von bis zu einem Jahr können folgende Vorhaben gefördert werden:
- Fortbildung im klinischen Bereich (z.B. im Rahmen einer Facharztausbildung im Heimatland),
- Forschungsprojekte
- Aufenthalte zum Zweck der Materialsammlung für eine Dissertation im Heimatland oder für eine Publikation
Der DAAD fördert keine vollständige mehrjährige Facharztausbildung in Deutschland.
b) Ein verlängerbares Forschungsstipendium kann nur für rein naturwissenschaftliche Promotionsvorhaben in Deutschland (z.B. Dr. rer. nat., Dr. rer. medic.) verliehen werden. Die Gesamtförderdauer kann drei, in Ausnahmefällen vier Jahre betragen. Eine Förderung von mehr als einem Jahr für die Anfertigung einer medizinischen Doktorarbeit (Dr. med., Dr. med. vet., Dr. med. dent.) ist dagegen ausgeschlossen.
Stipendiaten, die in Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben (auch ein Ausbildungsabschnitt im Rahmen der Facharztausbildung bedeutet in Deutschland die Ausübung des ärztlichen Berufs) bzw. Kontakt mit Patienten haben, benötigen eine "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs" des zuständigen Regierungspräsidiums des Bundeslandes ihrer Gasthochschule. Bewerber mit einem Vorhaben, das die Arbeit mit Patienten beinhaltet, müssen daher neben den allgemeinen Bewerbungsbedingungen im Programm Forschungsstipendien in der Regel zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
- eine mindestens 7-jährige medizinische Ausbildung mit Hochschulexamen (Ärzte aus Entwicklungsländern müssen zusätzlich mindestens 3 Jahre Berufspraxis nach abgeschlossener medizinischer Ausbildung nachweisen);
- Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs im Heimatland
Allen Stipendiaten, die eine Berufserlaubnis benötigen, schickt der DAAD rechtzeitig vor Stipendienantritt weitere Informationen und ggf. Formulare zu.
Stipendiaten, denen ein Forschungsstipendium von bis zu sechs Monaten zugesprochen wurde, müssen, falls eine Berufserlaubnis erforderlich ist, diese bereits vom Heimatland aus selbst beantragen. Erst nach Erteilung der Berufserlaubnis wird die Stipendienzusage wirksam und kann das Stipendium angetreten werden.
Stipendiaten mit einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten müssen den Antrag auf "Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs" über den DAAD stellen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, müssen die erforderlichen Unterlagen bereits vor Antritt des Stipendiums bzw. vor dem ggf. vorgeschalteten Sprachkurs im Heimatland besorgt und rechtzeitig dem DAAD zugeschickt werden. Bis zur Erteilung der Erlaubnis durch das zuständige Regierungspräsidium können mehrere Wochen vergehen. Aktualisiert (Dienstag, den 01. November 2011 um 06:53 Uhr)
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